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> Zeitzeugen > Skurrilitäten aus der Rechtsprechun
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Bücher Zeitzeugen
Buch Leseprobe Skurrilitäten aus der Rechtsprechun, Helmut Markgraf
Helmut Markgraf

Skurrilitäten aus der Rechtsprechun


Photographien Wolfgang Röser

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Dürfen von einem Rechtsanwalte Schreibgebühren für die Aufschrift eines Briefumschlages zum Ansatz gebracht werden? Urteil vom 06. April 1893, RGZ 31, S. 402-404: Rechtsanwälte sind ebenso wie die Parteien sehr erfindungsreich. Insbesondere, wenn es um die Berechnung von Gebühren geht. In dem Seminar "Taktik im Zivilprozeß" konnte u. a. die Technik erlernt werden, Anwaltsgebühren von der Gegenseite zu liquidieren. In der heutigen Zeit kann z. B. das Seminar "Gebührenoptimierung im Arbeitsrecht" besucht werden. Ein Rechtsanwalt berechnete unter Berufung auf die Gebührenordnung für Rechtsanwälte eine Schreibgebühr für das Beschriften eines Briefumschlages. Das ging dem Reichsgericht dann doch zu weit. Es verneinte die Möglichkeit, für das Beschriften eines Briefumschlages eine Gebühr zu berechnen.


Kann der Fiskus im Gebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts für die Entnahme von Eis aus öffentlichen Strömen eine Vergütung beanspruchen? Urteil vom 26. Oktober 1893, RGZ 32, S. 237-240. ...


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